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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Promex Handels GmbH gegenüber Geschäftskunden (B2B)

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1

Geltungsbereich 

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1.1 

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

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1.2

Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

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1.3

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt 

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1,4

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

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2
Angebot und Vertragsabschluss

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2.1
Eine Bestellung (§ 145 BGB) können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen.

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2.2
Der Vertrag kommt durch unsere Annahmeerklärung zustande; diese erfolgt entweder ausdrücklich durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung.

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2.3
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir diesen schriftlich zugestimmt haben.

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3
Überlassene Unterlagen
 

3.1
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen an uns unverzüglich zurückzusenden.

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4
Preise und Zahlung

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4.1
Alle Preise werden in Euro ausgewiesen und gelten ab Auslieferungslager.

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4.2
Die in unseren Angeboten und Preislisten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. (derzeit 19 %).

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4.3
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

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4.4
Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. 

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4.5
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB und Bearbeitungskosten zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.

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4.6
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

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4.7
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. 

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4.8
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. 

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4.9
Soll die Lieferung per Expressversand erfolgen, gehen dessen Mehrkosten - auch beim Inlandsversand - zu Lasten des Käufers. Sämtliche Auslandslieferungen erfolgen, sofern nicht schriftlich anderweitig festgehalten, grundsätzlich unverzollt und unversteuert.

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5  
Zurückbehaltungsrechte

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5.1
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

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5.2
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, solange sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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6
Lieferbedingungen 

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6.1
Die Lieferung erfolgt zur vereinbarten Lieferzeit. Vereinbarte Lieferfristen gelten nur als annähernd. Ist eine solche nicht vereinbart, erfolgt die Lieferung unverzüglich.

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6.2
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Alle Vorkommnisse, die die Fabrikation oder Lieferung verzögern, berechtigen uns, die übernommenen Lieferverpflichtungen um die Dauer der Störung zu verlängern oder ganz oder teilweise aufzugeben. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Lieferung sind grundsätzlich ausgeschlossen. 

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6.3
Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt. 

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6.4
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei nicht termingerechter Abnahmesind wir zur Berechnung von 1 % des Rechnungsbetrages monatlich für Lagerkosten berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. 

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6.5
Wir sind berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 15 % des Nettoverkaufspreises zu verlangen, wenn wir z.B. wegen Nichtabnahme der Ware oder Nichtbezahlung des Kaufpreises vom Kaufvertrag zurücktreten. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Umfang reduziert sich der Schadenersatzanspruch des Verkäufers.

 

6.6
Der Versand der Ware erfolgt im Auftrag und auf Gefahr des Bestellers. Der Gefahrübergang erfolgt mit der Versendung an den Besteller. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an den Versender im Auslieferungslager an den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, wo der Erfüllungsort gelegen ist oder wer die Frachtkosten trägt.

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6.7
Im Falle des Lieferverzugs aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bis zu einem Maximum von 5 % des vom Verzug betroffenen Fakturawerts, in jedem Fall jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. 

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6.8
Soweit der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, haften wir nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit keine von uns zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt. 

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7
Eigentumsvorbehalt

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7.1
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. 

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7.2
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 

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7.3
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, ohne dass hierdurch ein Kommissionsrechtsgeschäft begründet wird. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Fakturabetrages einschließlich Umsatzsteuer ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder eine Zahlungseinstellung vorliegt.

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7.4
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 

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8
Warenannahme

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8.1
Der Kunde hat die Ware mit Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

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8.2
Bei Warenannahmeverweigerung oder Unzustellbarkeit wird die Sendung i.d.R. retourniert. Für die hierdurch entstandenen Zusatzkosten sowie die Kosten einer erneuten Lieferung kommt der Kunde auf.

 

 

9
Gewährleistung und Mängelrügen

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9.1
Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken. 

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9.2
Sollte, trotz aller aufgewendeter Sorgfalt, die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

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9.3
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. 

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9.4
Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

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9.5
Verdeckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) unter Nennung der Kunden- und Rechnungsnummer bei uns anzuzeigen.

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9.6
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlichen Veränderungen des Materials Holz (hierzu zählen unter anderem Trockenrisse, Harzaustritte, Äste, Raue Stellen, Farbspiel), bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

 

 

10
Gesamthaftung

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10.1
Soweit nachfolgend nicht anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. 

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10.2
Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern. 

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10.3
Unsere Ersatzpflicht ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.

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10.4
Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden. 

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10.5

Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit. 

 

 

 

 

11
Sonstiges

 

11.1
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

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11.2
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer keinen Geschäftssitz im Inland hat.

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11.3
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 

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11.4
Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

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11.5
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

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Stand 25.08.2023

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